In Teil 2 haben wir auf die Regelungen der Netzbetreiber und E-Wirtschaft in Zusammenhang mit Thyristor-Leistungsstellern hingewiesen. Heute geht es um die „sagenumwobenen“ EMV-Vorschriften.

Grundsätzliches

Elektrische Geräte müssen das CE Zeichen tragen, und zur Erfüllung dieses müssen die einschlägigen EMV-Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft „netzgebundene“ und „abgestrahlte“ Störungen. Für uns sind hier in erster Linie netzgebundene Rückwirkungen (Störspannungen auf den Netzzuleitungen) relevant. Diese sind in der ÖVE/ÖNORM EN 61000-3-2: 2015-04-01: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Teil 3-2 für den Haushaltsbereich geregelt. Diese ist auch explizit in der TAEV angeführt (Quelle: TAEV 2016)

Was, wenn Komponenten verbaut werden?
Wenn vor Ort eine Anlage aus mehreren Komponenten errichtet wird, die in sich die Netzrückwirkungsvorschriften nicht gewährleisten können, ist der Anlagenerrichter in der Verantwortung, die Vorschriften zu messen (!) und zu erfüllen. Man kennt dies z.B auch aus dem des Maschinen- und Anlagenbaus.

Messungen von Phasenanschnittsteuerungen
Messungen an einem Thyristorsteller (ohne Filtermaßnahmen) zeigen, dass die einzuhaltenden Grenzwerte (rote Linie) weit überschritten werden:

(Quelle: my-PV)

Hersteller von Thyristoren weisen klar darauf hin. Produzenten von Thyristoren bringen den Elektrotechnik in die Verantwortung, das wird beim Lesen der Datenblätter deutlich.

(Quelle: Datenblatt Fa celduc)

Diese Bauteile sind primär für industrielle Anwendungen vorgesehen, wo die einzuhaltenden Grenzwerte deutlich höher sind. Ergänzt wird dies durch den Hinweis auf mögliche Störungen, die der Einsatz bei häuslichen Anwendungen mit sich bringen. Der „Systemintegrator“, also der Elektrotechniker, ist verantwortlich für den Einbau entsprechender Filtermaßnahmen, die dann auch zu vermessen sind.
Im 4. und letzten Teil beschreiben wir technische Lösungen, die „sorglos“ eingesetzt werden können.

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