Unserem Ausschuss ist es wichtig, dass vor allem den Planern und Baufirmen bewusst wird, dass die Erdungsanlage ein enorm wichtiger Bestandteil der Elektroinstallation eines Gebäudes  ist. Sie ist die Basis für die Sicherheit und Funktion der elektrischen und elektronischen Geräte im Gebäude. Auf keinen Fall darf sie als ein „lästiges Anhängsel“ von Baumeisterarbeiten angesehen werden!

Seit 1. Jänner 2019 ist die neue Fundamenterdernorm OVE E8014 in Kraft. Aus diesem Grund möchte der Arbeitsausschuss Blitzschutz und Erdung der Bundesinnung der Elektrotechniker (WKÖ) nochmals seinen Fokus auf die richtige Montage der Fundamenterdungsanlage legen. Denn noch immer scheint vielen am Hausbau beteiligten Professionisten, Bauherren und deren Vertretern die immense Bedeutung einer ordnungsgemäßen und normgerechten Erdungsanlage nicht bewusst zu sein. Diese ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für eine sichere und störungsfreie Funktion der Elektrik und Elektronik im Gebäude!

Was hat sich im Vergleich zur alten Norm geändert?

  1. Zwingend ist eine Vermaschung des Niro-Anlageerders unter der Sauberkeitsschicht bei isolierenden oder Dichtbeton-Fundamenten von max. 10 x 20 Meter vorgeschrieben!
  2. Der Fundamenterder in der Bodenplatte muss alle 2 Meter mit der Bewehrung verklemmt werden. Rödelungen als Lagefixierung sind nicht mehr zulässig!

Häufige Probleme auf der Baustelle

Häufig ist bei Baubeginn noch kein Elektrotechniker beauftragt, jedoch sind die Fundamentierungsarbeiten schon voll im Gange: Die Baufirma legt unter Umständen in Eigenregie den Erdungsdraht ein und danach werden die Fundamente betoniert. In vielen Fällen kommen Elektrotechniker oder Blitzschutzfirmen erst auf die Baustelle, wenn der Rohbau fast fertig ist. Dann kann das böse Erwachen folgen:

  • Erdungsanschlusspunkte fehlen oder sind falsch positioniert,
  • das falsche Material wurde eingebaut und/oder
  • auf eventuelle isolierte Fundamente wurde bei der Verlegung des Erders nicht Rücksicht genommen.
  • Eine Vermaschung des Niro Anlageerders unter der Sauberkeitsschicht wurde nicht gemacht.

Kostenintensive Ersatzmaßnahmen und unnötige Diskussionen mit den Projektverantwortlichen können dann die Folge sein.

Grundsätzlich stellt sich die Frage: „Darf die beauftragte Baufirma die Erdungsanlage überhaupt verlegen?“ Die Antwort ist: „Nein!“

In jedem Fall ist dafür Fachwissen im Blitzschutz- und Erdungsbau notwendig, denn in der neuen Erdernorm ist festgelegt, dass die Fundamenterdungsanlage von einer Elektrofachkraft zu verlegen, zu dokumentieren und zu protokollieren ist.

Nach den Vorschriften der OVE E 8014:01-01-2019 ist in neu zu errichtenden Gebäuden eine entsprechende Fundamenterdungsanlage zu verlegen. Rechtzeitig vor Baubeginn, sind die Maßnahmen für eine normgerechte Planung und Montage der Fundamenterdung mit einem befugten Elektrotechniker zu klären. Denn die Erdungsanlage ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Schutzmaßnahme gegen gefährliche Körperströme und stellt eine Notwendigkeit zur Ableitung von Blitzströmen dar.

Um die Funktion der Erdungsanlage zu gewährleisten, ist die Ausführung von Fundamenten (Betongüte, Abdichtung, Wärmedämmung, usw.) unbedingt zu berücksichtigen. Vor Baubeginn sollten aber folgende Punkte vorher geklärt werden:

  1. Welcher Beton wird verwendet:
    1. Welche Expositionsklasse weißt der Beton auf (XC0-XC4)?
    2. Welche Kurzbezeichnung hat der Beton (B1, B2,…)?
    3. Wie weich ist der Beton?
    4. Wie hoch ist der Zementgehalt? Mind. 260 kg/m3 280 kg/m3 gegeben?

 

  1. Wie schaut das Fundament aus:
    1. Ist das Fundament gegen Erde isoliert oder abgedichtet?
    2. Wird unter dem Fundament eine Perimeterdämmung verlegt oder ist eine Dichtfolie mit einer Stärke > 0,5mm vorhanden?
    3. Handelt es sich um eine dichte (weiße, schwarze) Wanne?
    4. Ist das Fundament bewehrt? Wenn ja, wie?

Erst, wenn all diese Fragen vom Bauherrn bzw. der Bau ausführenden Firma beantwortet wurden, kann die Fundamenterdungsanlage normgerecht montiert werden.

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